Leistungen


Gutachten / Sachverständigentätigkeit

Die meisten Schäden an Gebäuden zeichnen sich durch Feuchtigkeitseintrag, Risse bzw. Brüche oder Abplatzungen sowie Verformungen aus. Schäden können auf mindestens zwei Arten unterschieden werden. Zum einen als Bauschaden, welcher im Zeitraum der baulichen Ausführung bereits entstanden ist und mit der Zeit zu einem sichtbaren Problem geworden ist. Den Gegensatz bilden Wohnschäden, die während der Wohnperiode sowohl durch anders geplante Nutzung, Leckagen oder Einwirkungen von außen aufgetreten sein können. Hier kann das geschulte Auge eines Sachverständigen Abhilfe schaffen, indem der Ursache auf dem Grund gegangen wird. Der Schaden wird zunächst dokumentiert und analysiert. Anschließend wird die Schadensherkunft durch Ausschlussverfahren und nähere Untersuchungen eingegrenzt, bis sie schließlich genau benannt und verortet werden kann. Zuletzt kann ein Sanierungsvorschlag erarbeitet werden, auf dessen Grundlage der Schaden beseitigt und das Bauteil wieder in einen einwandfreien Zustand versetzt werden kann. Bei Bedarf kann ein Gutachten erstellt werden, welches auch ohne fachlichem Hintergrundwissen nachvollzogen werden kann. Diese Gutachten können auch bei Rechtsstreit verwendet werden.

Baubegleitung / Bauüberwachung

Eine mangelfreie Bauabwicklung ist nicht selbstverständlich. Zwar werden die Vorgaben an die zu erbringende Leistung im Leistungsverzeichnis klar festgelegt, jedoch in zu vielen Fällen nicht erfüllt. Deshalb lohnt sich fachlicher Beistand, um Ihre Interessen in Form von Kosten, Terminen und Qualitäten erfolgreich zu vertreten und durchzusetzen. Die Organisation, der am Bau Beteiligten erfüllt diesen Zweck und fällt in den Tätigkeitsbereich der Bauüberwachung. Durch klare Strukturen im Bauablauf können die beauftragten Gewerke ein besseres Ergebnis erzielen. Wichtig ist darüber hinaus die sachliche und wirtschaftliche Prüfung von Abschlags- und Einzelrechnungen sowie der zu erwartenden Kosten, um den finanziellen Rahmen im Blick zu behalten. Ausführungswünsche können in Form von Varianten entwickelt und bewertet werden, sodass das Verhältnis zwischen Kosten und Nutzung einfach nachzuvollziehen ist.

Mangel- und Abnahmebegehungen

Durch die Fachkenntnisse des Sachverständigen können Abnahmen effektiv durchgeführt werden. Die festgestellten Differenzen des Ist-Zustandes zum vertraglich vereinbarten Soll werden übersichtlich dokumentiert, benannt und den verantwortlichen Firmen zugeordnet. Die Mangelbeseitigung auf Grundlage der anerkannten Regeln der Technik wird sorgfältig überwacht und geprüft, bis die Ausführung Ihren Erwartungen entspricht. Im Fall von Gewährleistungsmängeln läuft es auch auf eine übersichtliche Dokumentation der Mängel hin, die bis zur mangelfreien Abarbeitung überwacht und dokumentiert werden. Sämtliche Unterlagen und Dokumentation können anschließend in Ihre Bauakte eingepflegt werden.


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